Baugenehmigung für Fertiggarage
Brauche ich für meine Fertiggarage eine Baugenehmigung? Wenn ja: Welche Unterlagen benötige ich? Hier finden Sie Infos, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Fertiggarage benötigen oder nicht, wohin Sie sich wenden können und welche Unterlagen Sie benötigen. So haben Sie das Baurecht für Ihre Fertiggarage im Griff.
Baugenehmigung notwendig?
Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan der beachtet werden muss. In einigen Bundesländer darf man im gewissen Rahmen sogar gänzlich ohne Genehmigung bauen. Sie sehen, daß eine einfache Antwort auf diese Frage nicht möglich ist.
Tipp: Rufen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde im Rathaus an und fragen Sie sich bis zum Bauamt durch. Für eine Auskunft ob ein Bauantrag oder eine Bauanzeige erforderlich ist oder nicht reicht im allgemeinen:
- Adresse
- Größe der geplanten Garage
- Wunschstandort mit Abstandsangaben zu Grenzen/Gebäuden
Die technische Ausführung interessiert bei der Voranfrage ersteinmal nicht. Diese wird erst mit dem Antrag oder einer Bauanzeige interessant.
Bauantrag selber erstellen
Selbstverständlich können Sie den Bauantrag auch selber erstellen und einreichen. Baubeschreibung, Bauzeichnung und Berechnung des umbauten Raumes erhalten Sie kostenfrei bei uns. Sollten Sie eine gedruckte Standardstatik benötigen, dann können Sie diese gegen 69€ Bearbeitungspauschale erhalten. Auch hier gilt: Bei Einreichen eines Ablehnungsbescheides entstehen Ihnen unsererseits keine Kosten.
Empfehlen können wir das erstellen der Unterlagen in Eigenregie dann, wenn es im Zuge des Bauantrags für das Haus passiert.
TIPP: Von Nutzen ist in jedem Fall eine Anfrage an Ihr Bauamt bevor die Genehmigung für die Fertiggarage beantragt wird. Hier erfährt man, ob Baugenehmigung oder Bauanzeige notwendig sind oder ob es bei einem Bauvorhaben eventuell Zusatzanforderungen vom Bauamt ergeben. Werden diese vor Beantragung geklärt spart man sich viel Zeit und Ärger. In jedem Fall sollte man dann prüfen, ob die notwendigen Unterlagen (z.B. aktueller Auszug aus der Flurkarte, Eigentumsnachweis oder Ähnliches) vorliegen. Besorgt man diese rechtzeitig, kann man einige Tage sparen.
Bauantragsservice von Discount-Garagen.de
Wie funktioniert ein Bauantrag zusammen mit Discount-Garagen.de? Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zum Bauantragservice zu Ihrer Fertiggarage.
⏹ Welche Unterlagen brauche ich für eine Baugenehmigung?
Sollten Sie einen Bauantrag oder eine Bauanzeige benötigen, so benötigen Sie je nach Fall verschiedene Unterlagen . Das könnten zum Beispiel folgende sein:
Auszug aus der Flurkarte
Nicht älter als 6 Monate (teilweise 3 Monate), erhältlich beim Katasteramt.
Antragsformulare
Diese erhalten Sie beim Bauamt.
Lageplan
Mit allen vorhandenen Grundstücksgrenzen und vorhandenen Gebäuden, bei dem die Gebäude eingemessen sein müssen.
Unterschrift Entwurfsverfassers
In einigen Fällen benötigen Sie die Unterschrift eines eingetragenen Ingenieur oder Architekten. Diese Unterschrift kostet bei einem freien Ingenieur oft schon über 250€, ist bei Bedarf aber bereits in unserem Bauantragservice dabei.
Technische Unterlagen
Bauzeichnung, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes zum geplanten Objekt. Eine Statik wird oft nicht mehr benötigt, da der Entwurfsverfasser mit seiner Unterschrift für die Standsicherheit haftet.
⏹ Sie bestellen vorbehaltlich Baugenehmigung!
Bei uns können Sie Ihre Garage vorbehaltlich Baugenehmigung bestellen. Sie erhalten dann die notwendigen Unterlagen von uns. Wenn Sie die Genehmigung erhalten, gilt der Vertrag. Wenn Sie uns einen ablehnenden Bescheid vom Bauamt senden, dann stornieren wir Ihren Auftrag kostenfrei.
⏹ Bauantragservice
Kompetent, günstig, risikofrei
In unseren Konfiguratoren ist unser kompetenter Bauantragskomplettservice für kleine € 129,- hinzubestellbar.
Der Service beinhaltet
- Notwendige Formulare
- Technische Unterlagen
- Erstellung der unterschriftsfertigen Anträge
- Erstellung Lageplan aus Flurkarte
- Bearbeitung von Nachforderungen
- Unterschrift des eingetragenen Entwurfsverfassers (bei Bedarf)
Kostenfrei bei Ablehnung
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten ist dieser Service von uns aus kostenfrei für Sie. Nur die Behördengebühren müssen Sie dann tragen.